Kostenbeitrag
Nach den Bestimmungen des Krankenanstaltenrechtes ist seit 1. Juli 1998
ist von sozialversicherten Patienten ein Kostenbeitrag je Verpflegungstag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr) einzuheben. Dieser Betrag ändert sich jeweils zum Jahresbeginn entsprechend dem Verbraucherpreisindex. Für das Kalenderjahr 2011 beträgt der Kostenbeitrag € 15,60.
Den Kostenbeitrag
brauchen folgende Patienten nicht zu entrichten
:
- Patienten, für die nicht ein Sozialversicherungsträger oder Krankenfürsorgeanstalt als Kostenträger eintritt (z.B. Präsenzdiener, Sozialhilfeempfänger, Selbstzahler, u.ä.)
- Patienten auf Rechnung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (Kranken- und Unfallversicherung).
- Patienten, die als mitversicherte Angehörige einen Selbstbehalt leisten
- Patienten mit Sondergebührenverrechnung
- Patienten, die von der Rezeptgebühr befreit sind (z.B. Ausgleichszulagenbezieher)
Die Pflicht zum Nachwies der Befreiung obliegt dem Patienten.
Da der Kostenbeitrag spätestens am Ende der stationären Behandlung zu bezahlen ist, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir am Entlassungstag um Begleichung des Kostenbeitrages ersuchen.
Öffnungszeiten der Patientenaufnahme:
Montag bis Donnerstag 7.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 7.00 bis 15:30 Uhr