Schau hin und handle! … unter diesem Leitspruch der heiligen Elisabeth sind die Elisabethinen und ihre Mitarbeiter*innen schon immer gestaltend im Gesundheits- und Sozialwesen. Wir gehen dabei oft ungewöhnliche Wege und begegnen dadurch den Herausforderungen und Themenstellungen der Menschen im Hier und Jetzt.

Zur Verstärkung unseres Pflegeteams suchen wir am Krankenhaus der Elisabethinen Graz, am Standort II Eggenberg, Bergstraße 27, für die Abteilung für Neurologie eine*n

DGKP für Neurologie

(40 Wochenstunden, zum ehestmöglichen Eintritt)

Sie sind diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerInnen (DGKP) nach § 64 GuKG. Wir wünschen uns verantwortungsvolles persönliches Engagement und eine wertschätzende Einstellung gegenüber unseren Mitmenschen.

Wir bieten…

  • ein modern ausgerichtetes Unternehmen mit traditionellen Werten
  • eine verantwortungsvolle und interdisziplinäre Tätigkeit in einem multiprofessionellen Team
  • Supervisionsangebot
  • Unterstützung bei der Entwicklung persönlicher Schwerpunkte
  • Modernste interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen
  • günstiges Mittagessen
  • bezahlte Mittagspause in der Arbeitszeit ab > 6h Arbeitszeit
  • Klimaticket Steiermark
  • abgeschlossener & überdachter Fahrradabstellbereich
  • Parkplatz gegen eine geringe Gebühr
  • betriebliches Gesundheitsmanagement und staatlich zertifizierter familienfreundlicher Betrieb
  • vielfältige Angebote des Betriebsrates und Mitarbeiterrabatte
  • ab dem vollendetem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Urlaubswoche

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bewerben Sie sich bitte direkt bei christine.kienreich@elisabethinen.at oder postalisch an Krankenhaus der Elisabethinen GmbH, Pflegedirektion, Elisabethinergasse 14, 8020 Graz. Für Fragen steht Ihnen die Pflegedirektion (christine.kienreich@elisabethinen.at), Tel. 0316/7063-6164 gerne zur Verfügung.

Wir informieren Sie über das kollektivvertragliche Mindestgehalt der Ordensspitäler von brutto € 2459,20
(40 Wochenstunden) mit deutlicher Bereitschaft zur Überzahlung bei anrechenbaren Vordienstzeiten. Zusätzlich zum Mindestgehalt stehen Ihnen monatliche Zulagen, kollektivvertragliche Vorrückungen und Indexanpassungen zu.