Unsere Ordensregel
Die Elisabethinen Graz
Unsere Ordensregel
Die Elisabethinen Graz
Richtschnur für das Leben
Jede Ordensgemeinschaft besitzt eine Regel als Richtschnur, an der sich deren Mitglieder orientieren. Konstitutionen sind Ergänzungen zu Ordensregeln, die im Lauf der Zeit aus unterschiedlichen Gründen verfasst wurden.
Nach dem Beispiel ihrer Patronin, der hl. Elisabeth von Thüringen, die aus Liebe zu Gott den Armen und Kranken ihre eifrig Sorge widmete, haben es sich auch die Grazer Elisabethinen zum Ziel gesetzt, diesen Dienst der Nächstenliebe in ihrem Krankenhaus besonders durch Krankenpflege auszuüben.
Eckpfeiler des Ordenslebens
Die Schwestern legen bei der Ordensprofess drei Gelübde ab:
Das Zingulum - ein Gürtel - hat drei Knoten, die an die drei Versprechen erinnern.
- Durch das Gelübde der ehelosen Keuschheit um des Reiches Gottes Willen sucht die Ordensfrau ihr Leben ungeteilten Herzens Gott allein hinzugeben.
- Durch das Gelübde der Armut verpflichtet sie sich zu einer einfachen Lebensform und verzichtet auf das Recht, über zeitliche Dinge frei zu verfügen.
- Durch das Gelübde des Gehorsams verpflichtet sich die Schwester, den Anordnungen der jeweiligen Oberin gemäß den Konstitutionen zu folgen.
Die Gelübde werden vor der Generaloberin abgelegt, die diese auch annehmen muss.
Den Mittelpunkt des Lebens und der Gemeinschaft bei den Elisabethinen bildet die tägliche Eucharistiefeier, an welcher möglichst alle Schwestern teilnehmen. Für gewöhnlich in Gemeinschaft begangen wird auch das Stundengebet, in besondere Weise die Laudes als Morgen- sowie die Vesper als Abendgebet.
Neben diesen festgelegten Gottesdienstzeiten für den gesamten Konvent werden den einzelnen Schwestern auch freie Zeiten des persönlichen Gebetes und verschiedener geistlicher Übungen eingeräumt. Als Gemeinschaft sind die Elisabethinen aufeinander ausgerichtet und miteinander verbunden durch die gemeinsame Berufung zum Ordensleben, durch die Profess der gleichen Regel und durch die gleiche Lebensweise. Die Schwestern leben aber nicht abgeschottet, sondern sind auch auf die Menschen außerhalb ihrer Gemeinschaft hingeordnet – nicht nur, aber gerade wegen des Dienstes im Krankenhaus.
Der Konvent fühlt sich auch den anderen franziskanischen Orden in Graz tief verbunden. Zusammen mit den Franziskanern, Franziskanerinnen, Minoriten und Kreuzschwestern wollen die Elisabethinen ein lebendiges Ganzes in einer von geschwisterlicher Liebe, von Ehrlichkeit und friedensbereitem Geiste durchdrungenen Gemeinschaft bilden.
Gemeinsam mit ihren Rätinnen hat die Generaloberin die Autorität und Leitung der Klostergemeinschaft über. Die gewählte Oberin vertritt die Ordensgemeinschaft gegenüber den öffentlichen und kirchlichen Behörden; andererseits trägt sie im eigenen Haus Sorge für die Erhaltung des Geistes der Einheit und Liebe in der Gemeinschaft und überwacht die Beobachtung der Regel und der hauseigenen Konstitutionen. Bei der Wahl der Generaloberin, welche seit mindestens sechs Jahren die ewige Profeß abgelegt haben muss, führt in der Ordensgemeinschaft der Grazer Elisabethinen der Diözesanbischof oder sein Stellvertreter den Vorsitz.
Unter dem Vorsitz der neugewählten Generaloberin findet in einer folgenden Sitzung die Wahl der Vikarin und der übrigen Rätinnen statt; die vier Generalrätinnen bilden gemeinsam mit der Generaloberin die Generalleitung. Die Generalvikarin, deren Amtszeit wie die der Oberin und der Rätinnen ebenfalls sechs Jahre beträgt, ist die erste Rätin. In der Anfangszeit dieser Gemeinschaft in Graz wurde die Vikarin auch "Unter-Mutter" genannt; sie vertritt u.a. die an der Ausübung der Leitung verhinderte Oberin und hat bei Freiwerden des obrigkeitlichen Amtes so bald als möglich das Generalkapitel einzuberufen. Den neuen Statuten gemäß sind auch die Schwestern mit zeitlicher Profess wahlberechtigt; wählbar hingegen sind fernerhin nur die Schwestern mit ewiger Profess.
Die Schwestern allerdings, denen ein Leitungsamt in der Gemeinschaft anvertraut wurde, sollen in der Erfüllung dieses auf den Willen Gottes achten und ihre Autorität dienend einsetzen. Schließlich tragen alle Schwestern, Oberinnen und Untergebene, gemeinsam, jeweils in ihrem Aufgabenbereich, die Verantwortung für die ganze Gemeinschaft.