Am Montag, dem 29. Juli 2019, erschien in der Kleinen Zeitung ein Artikel mit dem Titel „Ordensspitäler geprüft, Schwestern verlieren Geld“. Abonnenten der Kleinen Zeitung können den Artikel hier nachlesen: Artikel

Steiermark-Redakteur Thomas Rossacher berichtet darin über eine Abgabenprüfung im Krankenhaus der Elisabethinen. Als Folge dieser Prüfung müssen die Erschwernis- und Gefahrenzulage versteuert werden. Für das Krankenpflegepersonal bedeutet das weniger Geld am Monatsende, Vollzeitbeschäftigte hätten einen Verdienstentgang von rund 90 Euro.

Herr Rossacher erwähnt auch, dass es im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder eine ähnliche Situation gibt. In der Kages würden „Zulagen ohnehin versteuert“, so der Artikel.

Stellungnahme des Krankenhauses der Elisabethinen

Der Artikel in der Kleinen Zeitung ist sachlich richtig. Das Finanzamt führte im Frühjahr 2019 eine GPLA-Prüfung (gesamte Prüfung der lohnabhängigen Abgaben) im Krankenhaus der Elisabethinen durch. In diesem Zuge wurde dem Krankenhaus die Steuerfreiheit der SEG-Zulage (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage) aberkannt. Diese Zulage erhalten bestimmte Berufsgruppen im Krankenhaus, unter anderem auch das Pflegepersonal, weil es unter schmutzigen, erschwerten oder gefährlichen Bedingungen arbeitet. Bisher war diese Zulage zum überwiegenden Teil steuerfrei, nur ein geringer Teil davon wurde versteuert.

Die SEG-Zulage wird selbstverständlich weiterhin ausbezahlt, muss aber als Folge der GPLA-Prüfung nun voll versteuert werden. Das wurde mit Juni 2019 schlagend. Bei Vollzeitbeschäftigten verringert sich das Nettoeinkommen um max. € 90,-, bei Teilzeitbeschäftigten um den aliquoten Betrag weniger.

Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Krankenhaus wurden Mitte Juni 2019 per persönlichem Informationsschreiben über diese Entwicklung informiert. Bei zusätzlichen Informationsveranstaltungen erläuterte die Krankenhausleitung die Sachlage und zeigte die vom Finanzamt empfohlene Handlungsoption auf: Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann direkt beim Finanzamt persönlich seinen/ihren Anspruch auf eine steuerfreie SEG-Zulage geltend machen, wenn er/sie überwiegend unter besonders schmutzigen/erschwerten/gefährlichen Bedingungen arbeitet. Dafür ist, wie im Zeitungsartikel erwähnt, eine lückenlose Aufzeichnung der Tätigkeiten erforderlich.

Das Krankenhaus der Elisabethinen steht hinter den Betroffenen und hat sich schon im Zuge der GPLA-Prüfung dafür eingesetzt, dass die Steuerfreiheit erhalten bleibt. Auf den anderslautenden Entscheid des Finanzamts hat das Krankenhaus keinen Einfluss. Mitarbeitende, die ihren Anspruch direkt geltend machen wollen, werden dabei bestmöglich unterstützt.

Da diese Prüfung konkret das Krankenhaus der Elisabethinen betraf, können wir keine Angaben über die Lage in anderen Krankenhäusern machen. Herr Rossacher stellt in seinem Artikel in der Kleinen Zeitung die Frage, ob die steirischen (Ordens-)Spitäler auf Prüfplanbasis durchleuchtet sein könnten. Diese Mutmaßung können wir nicht bekräftigen. GPLA-Prüfungen finden in regelmäßigen Abständen statt und sind nichts Außergewöhnliches.

Für Fragen zur Stellungnahme:

Anna Felber
Öffentlichkeitsarbeit
0676 88 7063 888
anna.felber@elisabethinen.at